Hürdernlauf Röntgen
Hürdenlauf Bürokratie

Wie ein Hürdenlauf stellt sich Lunatummalazie oft dar, erst muss sie zunächst erkannt und diagnostiziert werden, während dessen fischen schon viele - zum Glück - im Netz, in Bibliotheken nach möglichen Ursachen ihrer Handschmerzen und Probleme. Die ersten scheitern bereits an zahlreichem "Fachchinesisch" der Medizin, bevor sie bei uns einfache und verständliche Informationen zu etwas finden, was ggf. eine plausible Antwort ist. Bürokratie fängt schon mit Diagnosen an, Lateinische Bezeichnungen z. B., die eben nicht jede/r einfach mal so umsetzen kann. Nun wird schon seitens Mediziner oder deren Hilfen vieles erklärt. Der/Die eine kann Erklären, das Patient/in es auch nachhaltig versteht, der/die andere erklärt, aber Patient/in ist mit der Situation überfordert und wirft alles durcheinander, zu viel "Fachchinesisch", zu kontroverse Informationen nun von Meinung Hausarzt zu Meinung Facharzt und 2. und 3. Meinung. Dann noch Informationen selbst gesucht. Ein Salto-Montale im Kopf und manche/r landet so bei uns und sagt kurz und knapp schematisch dargestellt "Hilfe". Natürlich gibt es auch jene, die nur "selten" und "Handerkrankung" lasen und einfach der eigenen Situation entsprachend "Sagt mal, ich habe... Symptome, kann es sein, dass es passend ist? Was ist LM? HILFE". Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die ersten Informationen auf unseren Seiten vorab schonmal etwas gelesen worden wären, aber dennoch stellt auch das in unseren vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten kein Problem dar. Auch wir sind nicht unbürokratisch, aber auf vielfältige Weise erreichbar und hilfreich. Um aber die wesentlichen bürokratischen Hürden, die oftmals doch etwas verborgen sind oder werden, etwas näher zu bringen und vorzustellen, gibt es dieses Thema hier.



MRT


Grundpfeiler einer vernünftigen Diagnose ist und bleibt das MRT. Wer über längere Zeitröume Schmerzen in der Hand, insbesondere im Handgelenk, hat, möge bitte darauf bestehen, dass bei unauffälligem Röntgenbild/CT ein MRT erstellt wird. Hier kann Lunatummalazie eindeutig diagnostiziert werden. Mit Kontrastmittel und auch ohne, denn auch die Kontrastmittelgabe wird vielerorts heiß diskutiert. Das Kontrastmitel soll Ablagerungen im Gehirn verursachen, weshalb es möglichst vermieden werden sollte. Aber mit Kontrastmittel ist die Diagnose sicherer.


Haushaltshilfe


Durch die Krankenkasse kann man bei Bedarf eine Haushaltshilfe beantragen. Dazu sollte man sich an die Krankenkasse wenden und die Situation klar machen. Gerade wenn Kleinkinder im Haushalt sind, man allein ist oder andere Gründe für die Haushaltshilfe sprechen sollte man für die Zeit zur und nach OP eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Ansprechpartner ist und bleibt die Krankenkasse.


Grad der Behinderung (GdB)


Der Grad der Behinderung ist ein Messwert in welchem Grad eine Behinderung vorliegt. Das zuständige Sozialamt bewertet nach Antragstellung (Feststellungsantrag) den vorliegeneden Behindertengrad. Die Lunatummalazie muss nur diagnostiziert sein, dann hat man bereits Anspruch auf den besagten Grad der Behinderung. Wichtig ist, gebt nicht nur die Lunatummalazie an, sondern auch - falls vorhanden - weitere Einschränkungen. Wenn ihr bereits Befunde vom Arzt in Koipie mit einreicht geht die Bearbeitung wesentlich schneller. Aber ihr könnt auch die Örzte angeben und das Amt die Daten einholen lassen. Der Grad der Behinderung liegt bei Lunatummalazie mindestens bei 20 GdB und maximal bei 30 GdB. Je nach vorliegen ergeben sich entsprechende Besserstellungen im Alltag. Mit 20 GdB darf man am Behindertensport teilnehmen. Das bedeutet es ist für Ärzte wesentlich einfacher auch Funktionstrainings oder Reha-Sport zu verschreiben. Aber auch in Vereinen mit Teilhabe Behinderter Menschen dürft ihr am Sport teilnehmen. 30 GdB sind vielversprechender. Man erhält die Möglichkeit eines Einkommensteuervorteils und kann fortan auch z. B. Fitnessstudiobeiträge oder ähnliches steuerlich in der Einkommenssteuer geltend machen. Fragt hierzu gern auch eure Steuerberater. Diese Angaben zum GdB gelten ausschließlich in Deutschland.

Wichtig: Es wird empfohlen grundsätzlich nach eintreffen des 1. Feststellungsbescheides einen Widerspruch dazu einzulegen. Denn 90 % der Fälle werden bei Erstentscheidung zu niedrig eingestuft. Hierzu einfach auf den Bescheid beziehen, die tatsächlichen Einschränkungen schriftlich niederlegen und dem Bescheid damit widersprechen. Dafür gilt eine Frist, die ihr zwingend einhalten müsst. Diese ist aber im Feststellungsbescheid mitgeteilt.


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